
Behindertentestament
Vor allem Menschen mit Behinderung benötigen ihr Leben lang Unterstützung. Sei es durch die eigene Familie oder in einer speziellen Einrichtung. Diese Pflege- und Betreuungskosten sind in der Regel so hoch, dass Leistungen vom Sozialleistungsträger in Anspruch genommen werden müssen.
Welche Wirkungen hat eine gesetzliche Erbfolge?
Wenn Sie als Erblasser keine Regelung in Form eines Testamentes oder Erbvertrages getroffen haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Ihre Nachkommen erben Ihr Vermögen. Ist der Erbe nun behindert, stellt der Sozialhilfeträger seine Leistungen ein.
Folglich hat das Kind oder der Ehegatte mit Behinderung durch das Erbe keine zusätzlichen finanziellen Ressourcen mehr zur Verfügung, um seine Lebenssituation zu verbessern. Erst nachdem das vererbte Vermögen - bis auf den gesetzlich vorgesehenen Freibetrag - aufgebraucht ist, erhält der Behinderte wieder einen Anspruch auf staatliche Leistungen.
Was passiert bei einer Enterbung?
Enterben Sie Ihr behindertes Kind oder Ihren Ehegatten testamentarisch, so haben sie einen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Wie bei der gesetzlichen Erbfolge fordert auch hier der Sozialhilfeträger, das dieses Vermögen für die Belange des Hilfeempfängers eingesetzt wird. Macht der Enterbte den Pflichtteilsanspruch nicht selbst geltend, kann der Sozialhilfeträger diesen Anspruch sogar auf sich überleiten und gegen den Erben vorgehen.
Ein Behindertentestament als Vorsorge
Mit einem speziellen Behindertentestament können Eltern ihren Kindern oder ihrem Ehegatten Vermögen zuwenden, ohne dass der Staat auf dieses zugreifen kann. Das Erbe bleibt in der Familie.
Zielsetzung eines Behindertentestamentes
- Ihre Angehörigen mit Behinderung sollen vom Sozialleistungsträger weiterhin finanzielle Hilfen erhalten. Zusätzlich sollen sie ihr Erbe verwenden können, um die Lebenssituation zu verbessern, ohne dass der Staat darauf zugreifen kann.
- Geschwister oder Dritte, wie z. B. eine Pflegeeinrichtung für Menschen mit Behinderung, bekommen die Substanz des an den Angehörigen mit Behinderung vererbten Nachlasses bzw. Teilnachlasses in vollem Umfang. Der Sozialleistungsträger kann auf das vererbte Vermögen des behinderten Erben nicht zugreifen.
Überprüfung eines bestehenden Behindertentestamentes
In seinem bahnbrechenden Urteil vom Januar 2011 hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Eltern mit Kindern mit Behinderung erheblich gestärkt. Jedes Behindertentestament enthält verschiedene erbrechtliche Gestaltungsmittel. Deren Kombination, in der Regel zum Nachteil der Sozialbehörde, wurde lange von der Rechtsprechung weitgehend als sittenwidrig angesehen. Das genannte Urteil eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten beim Behindertentestament, sodass ich dringend empfehle, alle vor Januar 2011 verfassten Behindertentestamente überprüfen zu lassen. Oftmals sind in diesen nicht alle Möglichkeiten der Absicherung des Kindes mit Behinderung enthalten, die aktuell rechtlich möglich sind.
Gestaltungsmodelle Behindertentestament
Ein Behindertentestament nach Schema X gibt es nicht. Jede Familiensituation mit einem behinderten Menschen ist anders und bedarf einer individuellen Testamentsgestaltung. Selbstverständlich berücksichtigen wir hierbei auch, welche Vermögenswerte Sie Ihren anderen Kindern oder Familienangehörigen zuwenden möchten.
Gemeinsam gestalten wir ein Behindertentestament, das individuell auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
Jetzt beraten lassen!
Vereinbaren Sie doch gleich einen persönlichen Beratungstermin mit unserem Büro. Die Kanzlei für Erbrecht KESTLER freut sich auf Sie!