Nachfolgeplanung Kestler

Nachfolgeplanung

Sie sind sich nicht sicher, wer Ihr Erbe erhält und wie viel davon nach Abzug aller Kosten und Steuern nach dem Erbfall für Ihre Angehörigen noch übrig bleibt? Sie möchten Ihren Nachlass an ganz bestimmte Personen vergeben und sicher sein, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Willen verteilt wird?

Wir erklären Ihnen im Detail, was sich hinter Begriffen wie Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Alleinerbe, Miterbe, Erbschein usw. verbirgt. Oder wie der Erblasser seinen Nachlass - z. B. mittels eines Vermächtnisses - genau an die Personen verteilen kann, die er begünstigen möchte.

Wir helfen Ihnen, Ihren konkreten Handlungsbedarf zu erkennen und Ihre Erbfolge rechtssicher und optimal zu gestalten. So haben Sie Gewissheit, dass in der Zeit nach Ihnen Ihre nächsten Angehörigen optimal abgesichert sind und Streitereien im Familienkreis weitestgehend vermieden werden.

Wir planen mit Ihnen zusammen und rechtzeitig Ihren Nachlass!

Zeitstrahl der Nachfolgeplanung

Nachfolge richtig geplant

Persönlicher Vorsorgecheck

Heute schon an morgen denken!

Entwickeln Sie mit uns Ihr maßgeschneidertes Vorsorgekonzept, weit über Vorsorgedokumente und Testament hinaus.

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Persönlicher Vorsorgecheck

Testament und Erbvertrag

Legen Sie selbst fest, wer erbt!

Gestalten Sie mit uns Ihre letztwillige Verfügung nach Ihren individuellen Wünschen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Möglichkeiten.

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Digitaler Nachlass und digitales Erbe

Was passiert mit Ihren Daten und Accounts?

Regeln Sie mit uns Ihren digitalen Nachlass - denn Erbrecht und Datenschutz kollidieren.

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Digitaler Nachlass und digitales Erbe

Übergabevertrag

Freie Fahrt für die nächste Generation!

Mit einer gut geplanten Übergabe können Sie Streit unter Ihren Kindern vermeiden und Erbschaftssteuerfreibeträge nutzen.

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Adoption

Ein wichtiger Schritt für die Nachfolge!

Gerade für kinderlose Paare ein probates Mittel bei der Nachfolgeplanung.

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Adoption

Persönlicher Vorsorgecheck

Patientenverfügung

  • Sie möchten Ihr Recht auf Menschenwürde auch im Alter und bei Krankheit bewahren?

Dann sollten Sie bereits heute in einer Patientenverfügung schriftlich niederlegen, in welchem Umfang Sie medizinische Betreuung bei Alter und Krankheit wünschen.

Vorsorgevollmacht

  • Sie möchten Ihr Recht auf Selbstbestimmung auch dann noch bewahren, wenn Sie alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln?

Dann sollten Sie bereits heute in einer Vorsorgevollmacht festlegen, wer sich wie um Ihre persönlichen und finanziellen Belange kümmern darf.

Letztwillige Verfügung / Testament

Sie möchten erreichen, dass nach Ihrem Ableben Ihr Hab und Gut tatsächlich dem von Ihnen ausgewählten Personenkreis zugutekommt, Ihre nächsten Angehörigen weiterhin versorgt sind und Streit innerhalb des engsten Familienkreises vermieden wird?

Dann sollten Sie bereits heute in einer letztwilligen Verfügung oder Testament festlegen, wen Sie womit bedenken möchten.

Ihr maßgeschneidertes Vorsorgekonzept

Das von mir entwickelte Vorsorgekonzept geht über diese absolut notwendigen Regelungen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament noch hinaus.

Gemeinsam analysieren wir Ihre gegenwärtige familiäre und finanzielle Situation. Anschließend erörtern wir Ihren konkreten Bedarf, entwickeln Lösungen für Ihre Vorsorge und setzen diese um. Eine zentrale Rolle spielt hierbei auch die Absicherung wichtiger Lebensrisiken, beispielsweise Pflegebedürftigkeit, durch entsprechende Versicherungen und Vermögensplanung.

Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, Ihrem Hausarzt und Ihrem Versicherungs- und Vermögensberater verwirkliche ich für Sie teils aktiv, teils koordinierend, Ihr ganz persönliches Vorsorgekonzept. Sie entscheiden nach eingehender Beratung selbst, welches der möglichen Module des Konzepts ich für Sie wann umsetzen darf. Auf diese Weise sind meine Tätigkeit und deren Vergütung für Sie stets transparent.

Ich helfe Ihnen dabei, Ihre persönlichen Risiken und Versorgungslücken zu erkennen und zu beseitigen!


Testament und Erbvertrag

Ihr letzter Wille geschehe

  • Sie möchten Ihren Nachlass regeln und entsprechend ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen?
  • Sie sind sich aber nicht sicher, welche Regelungen für Sie sinnvoll sind oder wie Sie sie rechtswirksam umsetzen?

Wussten Sie, dass ca. 90 % aller verfassten Testamente in Deutschland inhaltlich verfehlt, widersprüchlich, unklar oder sogar unwirksam sind? Der Grund dafür liegt klar auf der Hand: Der Laie scheitert oft an Formalien und beherrscht die juristische Fachsprache nicht. Zudem erkennen die meisten Leute den bestehenden Regelungsbedarf nicht.

Handeln Sie rechtzeitig und mit Bedacht

Wenn Sie wünschen, dass

  • nach Ihrem Ableben Hab und Gut tatsächlich dem von Ihnen ausgewählten Personenkreis zugutekommt,
  • eine Belastung durch Erbschaftssteuer minimiert wird,
  • Ihre nächsten Angehörigen weiterhin versorgt sind,
  • weitgehend Streit innerhalb des engsten Familienkreises vermieden wird,
  • Sozialbehörden, Ex-Partner oder Gläubiger nicht auf Ihr Vermögen zugreifen können,

dann setzen Sie dies in einem professionell gestalteten Testament fest.

Gemeinschaftliches Testament / Ehegattentestament

Nur Partner mit einem Trauschein können ein gemeinschaftliches Testament verfassen. In diesem Testament wird die Erbfolge nach dem Tod beider Partner geregelt. Eheleute können ihr gemeinsam erarbeitetes Vermögen auch gemeinsam in die nächste Generation bringen.

Warum es für Ehepartner sinnvoll ist, ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen

Stirbt ein Partner und existiert kein Testament, sieht die gesetzliche Erbfolge wie folgt aus:

Das Ehepaar hatte keine Kinder:  Viele erwarten, dass jetzt der überlebende Ehepartner alleine erbt. Dies ist jedoch nicht der Fall! Der Ehepartner erbt zusammen mit den Eltern, und wenn diese bereits verstorben sind, mit den Geschwistern des Verstorbenen.

Das Ehepaar hat gemeinsame Kinder: In diesem Fall bilden die Kinder zusammen mit dem überlebenden Ehepartner eine Erbengemeinschaft. Dies kann allerdings bei minderjährigen Kindern zu Problemen mit dem Betreuungsgericht führen. Die Konstellation, dass von Gesetzeswegen allein der überlebende Ehepartner erbt, ist kaum denkbar.

Ein geschickt gestaltetes Testament kann auch dazu dienen, unliebsame Pflichtteilsansprüche zu reduzieren. Gerade bei der gegenseitigen Erbeinsetzung der Ehegatten ist es wichtig, im ersten Todesfall die Pflichtteilsansprüche der so enterbten Kinder zu berücksichtigen.

Ein Fachanwalt berät und gestaltet - der Notar beurkundet

Als Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, setzen wir uns mit den Bedürfnissen unserer Mandanten auseinander. Wir betrachten Ihre konkrete Familien- und Lebenssituation. Gemeinsam erarbeiten wir nach Ihrem Willen eine individuelle Lösung, die  juristisch korrekt und doch verständlich ausgestaltet ist. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille beachtet und umgesetzt wird.

Übrigens, ein handschriftlich verfasstes Testament hat rechtlich gesehen denselben Stellenwert wie ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag.

Ob Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament: Nur mit einem klugen Testament setzen Sie die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und regeln, wer am Ende Ihrer Lebensreise Ihr "Gepäck" erhalten soll. Jedes Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft, das "kluge" Testament ist durchdacht und rechtssicher gestaltet.


Digitaler Nachlass und digitales Erbe

Ein Leben ohne die digitale Welt ist heute kaum mehr vorstellbar - privat und erst recht beruflich. Beinahe jeder von uns verfügt über eine E-Mail Adresse und mehrere Internet Accounts.

Was aber passiert mit diesen Zugängen, wenn Sie beispielsweise nach einem Unfall oder im Zuge einer Krankheit handlungsunfähig werden oder gar der Todesfall eintritt?

Sämtliche Daten, die von Ihnen im Internet kursieren oder in irgendeiner Form digital vorhanden sind, werden im Falle des Todes als digitales Erbe oder digitaler Nachlass bezeichnet.

Im Internet gilt: Alles ist für immer!
Im realen Leben jedoch gilt: Der Mensch ist endlich!

Jedoch sollten Sie sich nicht nur Gedanken darüber machen, was mit all Ihren Daten passiert, wenn Sie verstorben sind. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie geschäfts- oder handlungsunfähig werden und so Ihre Selbstbestimmung verlieren.


Übergabevertrag

Die vorweggenommene Erbfolge

Sie möchten bereits zu Lebzeiten Ihre Immobilie, Ihr Vermögen oder Ihr Unternehmen auf die nächste Generation übertragen?

Diese Wünsche regelt ein Übergabevertrag. Dabei kann die Übergabe entweder zügig oder in Etappen vonstatten gehen, um ggf. steuerliche Freibeträge auszunutzen.

Der Übergabevertrag bietet entgeltliche oder teilentgeltliche Gestaltungsmöglichkeiten. Möchten Sie Ihr Vermögen ohne eine Gegenleistung übergeben, dann sprechen wir von einer reinen Schenkung.

Motive für die geplante Übergabe sind abzuwägen

Streit unter den Kindern zu vermeiden, ist etwa bei der Hälfte der geplanten Übergaben das "klassische Motiv" für eine Übertragung.

Rund ein Fünftel gibt als Motiv die Vermeidung künftiger Regressanspüche der Sozialbehörde an. Hier ist ein Übergabevertrag nicht immer die richtige Lösung. Häufig kommen Mandanten in die Kanzlei mit der Aussage: "Wir müssen jetzt übergeben, um das Haus im Pflegefall vor der Sozialbehörde zu retten!" Diese Meinung ist weit verbreitet, stimmt aber nicht. Fast immer gibt es eine bessere Lösung. Gerade dann, wenn Sie eigentlich gar nicht übergeben möchten, sondern sich von der nächsten Generation hierzu gedrängt sehen.

Bei der rechtlichen Ausgestaltung des Übergabevertrages berücksichtigen wir die Interessen aller Beteiligten. Auch legen wir besonderes Augenmerk darauf, dass staatliche Behörden möglichst keine Rückgriffsansprüche, etwa im Pflegefall, gegen den übernehmenden Angehörigen geltend machen können.


Adoption

Die Adoption ist im Rahmen der Nachfolgeplanung ein wichtiges Gestaltungsmittel. Durch eine Adoption ergeben sich weitreichende Folgen auch im Erbrecht. Vor allem für Personen ohne Kinder kann eine Adoption als Gestaltungsmittel in der Nachfolgeplanung ihren Einsatz finden.

Adoption Volljähriger

Nicht nur Minderjährige, sondern auch erwachsene Personen können sich adoptieren lassen.

Erbschaftssteuer

Mit Hilfe einer Adoption kann im Hinblick auf die Erbschaftssteuer, ein erheblicher Erbschaftssteuervorteil für die adoptierte Person herbeiführt werden. Nach der Adoption eines Erwachsenen, stehen diesem dieselben Steuerfreibeträge zu, wie sie einem leiblichen Kind gegenüber dessen Eltern zustehen.

Familienband

Es gilt darzulegen, dass der oder die Anzunehmende von den Adoptiveltern wie ein „Ersatzkind“ angesehen wird. Aspekte sind darzustellen, die belegen, dass über einen vergangenen Zeitraum von nicht unerheblicher Dauer, das Verhältnis zwischen den Beteiligten enger wurde. Im Laufe der Zeit sollte eine dauerhafte, seelisch-geistige Bindung entstanden sein, die über reine Sympathie und Freundschaft weit hinausgeht. Der Nachweis dieser Verbundenheit gelingt überwiegend mit Hilfe der Darlegung wie sich das Zusammenleben in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Einschneidende aber auch ganz banale Familiensituationen können hierbei geschildert und herangezogen werden um das Gericht davon zu überzeugen, dass eine Verbundenheit, die einem familiären Band zwischen einem erwachsenen Kind und den Adoptiveltern entspricht, entstanden ist.

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Vereinbaren Sie doch gleich einen persönlichen Beratungstermin mit unserem Büro. Die Kanzlei für Erbrecht KESTLER freut sich auf Sie!

Elkte Nicole Kestler | Fachanwältin für Erbrecht

 

Elke Nicole Kestler | Top-Anwältin ausgezeichnet vom Expertenportal Beratung.de

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