Vorsorgedokumente zur Absicherung

Vorsorge­dokumente

Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Sie möchten nicht, dass jemand anderes einfach über Ihr Leben und Ihr Vermögen entscheidet, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind? Dann lassen Sie uns Ihre Vorsorgeplanung angehen, die Ihr Recht auf Menschenwürde und Selbstbestimmung auch in diesem Fall bewahrt! Auch hier gilt: je eher Sie über das Thema Vorsorgeplanung nachdenken, desto besser!

Wir helfen Ihnen, Ihren konkreten Handlungsbedarf zu erkennen und Ihrem eigenen Willen Geltung zu verschaffen. Dann können Sie sicher sein, dass Ihr Wille auch noch Beachtung finden wird, wenn Sie ihn selbst nicht mehr äußern können.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer individuellen Patientenverfügung und verschaffen Ihrem eigenen Willen Geltung durch Abfassung einer juristisch korrekten Vorsorgevollmacht, die auch eine Betreuungsverfügung mit einschließt. So können Sie die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung im "Fall des Falles" vermeiden.

Kostenlos zu beschaffende Formulare für Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sind zwar verlockend, führen aber meist nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis, weil Sie ohne juristische Beratung mögliche sinnvolle Alternativen oder Ergänzungen gar nicht erst kennenlernen. Notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist in den wenigsten Fällen erforderlich. Meist reicht die Beglaubigung der Unterschrift aus, die im speziellen Fall der Vorsorgevollmacht auch die zuständige Betreuungsbehörde rechtswirksam vornehmen kann.

Vorsorgevollmacht - auch für junge Menschen sinnvoll

Aufgrund verbesserter medizinischer Versorgung leben wir Menschen immer länger, oft aber auch als Pflegefall. Angewiesen auf die Hilfe anderer, nicht mehr in der Lage, den eigenen Willen zu äußern. Doch es kann auch junge Leute treffen, etwa beim Überqueren der Straße oder gar durch einen Unfall in Freizeit, Beruf oder im eigenen Haushalt. Selbst bei einer vorübergehenden Verhinderung, wie etwa durch einen Auslandsaufenthalt, ist es ratsam, Vorsorge getroffen zu haben.

Bleiben Sie selbstbestimmt in allen Lebenslagen

Vorsorgevollmacht

Wer entscheidet für Sie?

Legen Sie fest, wer Ihre Interessen vertritt, wenn es Ihnen aufgrund Krankheit oder längerer Abwesenheit selbst nicht möglich ist.

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Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung

Legen Sie Ihre Wünsche fest

Geben Sie Ihren Ärzten Anweisungen an die Hand, für den Fall, dass Sie am Ende Ihres Lebens Ihren Willen nicht mehr äußern können.

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Betreuungsverfügung

Sie bestimmen, wer Sie vertritt

Zur Vermeidung einer gerichtlich angeordneten Betreuung sollten Sie vorsorgen - Ehegatte oder Kinder sind nicht automatisch befugt.

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Betreuungsverfügung

Unternehmervollmacht

Sicherheit für Familie und Belegschaft

Damit auch bei einem ungeplanten Ausfall für die Weiterführung Ihres Betriebes nach Ihren Vorstellungen gesorgt ist.

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Sorgerechtsverfügung

Absicherung minderjähriger Kinder

Nicht nur aber besonders Alleinerziehende sollten festlegen, wem sie im Fall der Fälle die elterliche Sorge anvertrauen.

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Sorgerechtsverfügung

Update-Dienst

So bleiben Ihre Dokumente aktuell

Wir halten für Sie Ihre Vorsorgedokumente auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.

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Notfallkarte und
-dose

Für unterwegs und zu Hause

Kleine Notfallhelfer, die Leben retten können.

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Notfallkarte und
-dose

Vorsorgevollmacht 

In einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber eine andere Person, nämlich den Vollmachtnehmer, in seinem Namen und mit Wirkung für und gegen ihn im Rechtsverkehr zu handeln, wenn er selbst dazu nicht (mehr) in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht wird oft auch als Generalvollmacht, Vorsorgeverfügung oder Betreuungsvollmacht bezeichnet.

Patientenverfügung

Der Inhalt der Patientenverfügung ist überwiegend medizinischer Natur. In einem klar definierten Anwendungsbereich werden konkrete Behandlungsmaßnahmen festgelegt bzw. ausgeschlossen. Ein 2009 in Kraft getretenes Gesetz verpflichtet den Verfasser, sich selbst Gedanken darüber zu machen, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht und diese auch konkret zu benennen. Das hat zur Folge, dass eine Patientenverfügung ohne eindeutige Benennung von Behandlungsmaßnahmen in der Praxis kaum durchsetzbar ist.

Betreuungsverfügung

Die Bestellung eines Betreuers bei existierender Vorsorgevollmacht kommt meist dann in Betracht, wenn die Vorsorgevollmacht Lücken enthält, der Vollmachtnehmer also zur Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte gerade nicht bevollmächtigt wurde, sei es bewusst oder unbewusst. Das Gericht bestellt in diesem Fall für den fehlenden Bereich einen Betreuer, der die entsprechenden Rechte ausübt oder wahrnimmt. In der Betreuungsverfügung weisen Sie das Gericht an, eine bestimmte Person als Betreuer zu benennen.

Unternehmervollmacht

Unternehmer sollten unabhängig von der Rechtsform zusätzlich zu den privaten Regelungen in der Vorsorgevollmacht eine separate Unternehmervollmacht erstellen. Nicht immer ist der für private Belange eingesetzte Vollmachtnehmer auch der Richtige beim Treffen unternehmerischer Entscheidungen. Hier kann etwa eine betrieblich versierte Person oder der Geschäftspartner eingesetzt werden.

Sorgerechtsverfügung

Eltern mit noch minderjährigen Kindern können in einer Sorgerechtsverfügung festlegen, wer das Recht der elterlichen Sorge ausüben  soll, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Gerade allein erziehende Mütter, die das alleinige Recht der elterlichen Sorger innehaben, sollten für Ihr Kind entsprechend vorsorgen.

Update-Dienst

Um Ihre Vorsorgedokumente immer auf dem rechtlich aktuellsten Stand zu halten, benachrichtigen wir Sie mit unserem Update-Dienst bei gesetzlichen Änderungen, sofern eine Aktualisierung oder Ergänzung Ihrer Vorsorgedokumente notwendig wird.
Darüber hinaus erhalten Sie eine Notfallkarte, die Sie außer Haus immer bei sich tragen sollten, damit im Notfall Ärzte sofort den richtigen Ansprechpartner finden.
Ihre Bevollmächtigten erhalten je eine beglaubigte Abschrift der Vorsorgedokumente, um sich im Notfall rasch legitimieren zu können.

Notfallkarte und -dose

Vielleicht haben Sie auch schon von der Notfalldose gehört? Dieses – besonders für alleinstehende Senioren mit Vorerkrankungen - nützliche Utensil gibt es seit geraumer Zeit in vielen Gegenden Deutschlands. Rettungsdienste und Feuerwehren sind über die Einführung dieses Rettungshelfers informiert.

Das Prinzip ist so einfach wie genial:
In die Dose kommen alle wichtigen medizinischen Informationen wie z.B. Vorerkrankungen, ob der Patient Medikamente einnimmt oder einen Herzschrittmacher trägt. Der Behälter wird in der Kühlschranktür aufbewahrt und ein passender Aufkleber als Hinweis an Haus- und Kühlschranktüre angebracht. So finden im Falles eines häuslichen Notfalles Rettungssanitäter oder Notarzt die wichtigen Informationen im Handumdrehen. Auch die Namen von Angehörigen und der Aufbewahrungsort von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - sogar evtl. zu versorgende Haustiere - können notiert werden.

Als Zugabe zu unserem Update-Dienst erhält jeder Mandant diesen kleinen Lebensretter, damit die Rettungskräfte auch bei Unfällen zu Hause schnell über alles Wichtige informiert sind.

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Vereinbaren Sie doch gleich einen persönlichen Beratungstermin mit unserem Büro. Die Kanzlei für Erbrecht KESTLER freut sich auf Sie!

Elkte Nicole Kestler | Fachanwältin für Erbrecht

 

Elke Nicole Kestler | Top-Anwältin ausgezeichnet vom Expertenportal Beratung.de

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