Auch ohne entsprechende Berücksichtigung im Testament, haben Sie Anspruch auf Ihren Pflichtteil am Erbe des verstorbenen Angehörigen

Der Erbe erhält das gesamte Vermögen eines Verstorbenen – so zumindest der allgemeine Glaube! Allerdings wissen viele nicht, dass enterbte Angehörige Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Der Pflichtteil ist der Mindestanteil am Nachlass des Verstorbenen, der per Gesetz bestimmten Verwandten zusteht. Hat der Erblasser noch zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann dem Pflichtteilsberechtigten aus dem verschenkten Anteil die sogenannte Pflichtteilsergänzung zustehen.

Wer, wann und in welcher Höhe gegen wen überhaupt einen Pflichtteilsanspruch geltend machen kann, darüber informiert Fachanwältin für Erbrecht, Elke Kestler, in ihrem Vortrag.

Wer sein Testament errichten möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Pflichtteilsansprüche durch die Gestaltung entstehen können. Lebensnah und für jeden verständlich erläutert Elke Kestler, wie Sie Pflichtteilsansprüche bei der eigenen Nachfolgeplanung berücksichtigen oder diese gegebenenfalls rechtssicher ausschließen.

 

Veranstaltungstermin

  • Donnerstag, 02. November 2023: 19:00 – 20:30 Uhr
    Gemeinde Rettenbach, Wirtshaus "Zum Alten Wirt", Dorfstraße 6 in 93191 Rettenbach

Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich über 0175/4480845 an.

Um die Veranstaltungen im Voraus besser planen zu können, bitten wir Sie, sich bei dem jeweiligen Veranstalter vorab anzumelden. Packen Sie Ihre Nachfolgeplanung an - wir freuen uns auf Sie!

 

Weitere Vortragsthemen?

Unsere Vortragstermine werden in der Regel halbjährlich im Voraus geplant. Eine detaillierte Jahresübersicht mit allen Vortragsterminen finden Sie unter diesem Link.