Häufig gestellte Fragen
zu den Themen Erbrecht, Vorsorgedokumente, Nachfolgeplanung und Co.
Erbrecht
Wer erbt, wenn in einer kinderlosen Ehe ein Ehegatte stirbt?
Erben sind der überlebende Ehegatte zusammen mit seinen Schwiegereltern.
Wer erbt, wenn in einer Ehe mit gemeinsamen Kindern ein Ehegatte stirbt?
Erben sind der überlebende Ehegatte zusammen mit den Kindern.
Wer erbt, wenn der verstorbene Ehegatte auch Kinder aus erster Ehe oder uneheliche Kinder hinterlässt?
Erben sind der überlebende Ehegatte zusammen mit allen leiblichen Kindern des Verstorbenen.
Wer bekommt den Pflichtteil, wenn er enterbt wurde?
Bei einer Enterbung erhalten der Ehegatte, Kinder und Eltern den Pflichtteil.
Kann ich jemanden etwas von Todes wegen zuwenden, ohne ihn zum Erben einzusetzen?
Ja, durch ein Vermächtnis.
Kann ich ein Testament nur beim Notar errichten?
Nein, auch Fachanwälte für Erbrecht sind bei der Abfassung oder Änderung eines Testaments behilflich.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht
Darf ein Ehegatte für den anderen Entscheidungen treffen, wenn dieser seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann?
Nein, nur wenn der Ehegatte eine Vorsorgevollmacht hat oder vom Gericht als Betreuer bestellt ist.
Darf ein Ehegatte für den anderen Entscheidungen treffen, wenn dieser seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann?
Nein, nur wenn der Ehegatte eine Vorsorgevollmacht hat oder vom Gericht als Betreuer bestellt ist.
Unterstehen auch nahe Angehörige (Kinder, Ehegatte) der Aufsicht des Gerichts, wenn sie als Betreuer bestellt sind?
Ja, sie müssen beispielsweise dem Gericht Rechnung über die Verwendung des Geldes des Betreuten vorlegen.
Untersteht der Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht auch der Aufsicht des Gerichts?
Der Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht ist nur an den Willen des Vollmachtgebers gebunden.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung legt die medizinischen Maßnahmen in einer konkreten Behandlungssituation fest.
Wer setzt die Patientenverfügung durch?
Pflege
1. Irrtum: „Ich werden kein Pflegefall!“
Und wenn doch?
- Die Lebenserwartung steigt weiter
- Von den über 75 – 85-Jährigen sind rund 35% pflegebedürftig
- Von den über 85 – 89-Jährigen sind rund 39% pflegebedürftig
- von den über 90-Jährigen sind sogar 61% pflegebedürftig.
Wie können Sie vorher alles regeln?
2. Irrtum: „Wenn ich ein Pflegefall werde, dann nur für kurze Zeit.“
- Die durchschnittliche Verweildauer in Pflegeheimen beträgt jetzt schon mehr als vier Jahre.
- Frauen werden in der Regel länger gepflegt.
Was ist, wenn auch Sie solange ein Pflegefall werden?
3. Irrtum: „Ich werde von meiner Familie gepflegt.“
- Eltern und Kinder leben immer öfter an verschiedenen Orten.
- Frauen sind häufiger berufstätig.
- Die Pflege innerhalb der eigenen Familie ist eine erhebliche zeitliche Belastung.
Wie können Sie schon jetzt Vorsorge-Vorkehrungen treffen?
Diese Fragen und Antworten decken nur einen kleinen Bereich unserer Expertise ab. Gerne gehen wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse in einem persönlichen Beratungstermin ein. Kontaktieren Sie uns gerne – wir freuen uns auf Sie!