behindertentestament
Die meisten Menschen mit Behinderung benötigen ihr Leben lang Unterstützung. Kann diese nicht (mehr) durch die eigene Familie gewährleistet werden, ist die Unterbringung in speziellen Einrichtungen oder die Hinzuziehung von Pflegepersonal erforderlich. Oftmals sind die Pflege- und Betreuungskosten jedoch so hoch, dass hierfür Leistungen des Sozialleistungsträgers in Anspruch genommen werden. Sobald durch eine Erbschaft Vermögen auf einen behinderten Leistungsempfänger übergeht, erlischt allerdings der Leistungsanspruch, bis das geerbte Vermögen aufgebraucht ist.
Zurecht fragen sich daher viele Angehörige, wie sie eine optimale Versorgung ihres behinderten Familienmitglieds nach ihrem Ableben gewährleisten können. Mit einem speziellen Behindertentestament können Eltern ihren Kindern oder Ehegatten mit Behinderung Vermögen zuwenden, ohne Zugriffsmöglichkeit durch den Sozialleistungsträger. Das Erbe bleibt also in der Familie.
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Was ich gemeinsam mit Ihnen erreichen möchte:
- Ihre Angehörigen mit Behinderung erhalten weiterhin vom Sozialleistungsträger finanzielle Hilfen
- Der Sozialleistungsträger kann auf das vererbte Vermögen des behinderten Erben nicht zugreifen, weder zu dessen Lebzeiten noch nach dessen Ableben
die Lösung
Im Behindertentestament wird deshalb das Familienmitglied mit Behinderung als (Mit)erbe eingesetzt. Eine zusätzlich angeordnete lebenslange Testamentsvollstreckung bewirkt, dass das Kind mit Behinderung aus rechtlicher Sicht nicht frei über das zugewandte Vermögen verfügen kann. Deshalb darf die Sozialbehörde das ererbte Vermögen bei der Bewilligung von Leistungen nicht berücksichtigen. Hierdurch erhöht sich die Lebensqualität Ihres Angehörigen, die über die finanzielle staatliche Absicherung hinausgeht.
Gleichzeitig sorgt eine im Behindertentestament angeordnete Vorerbschaft dafür, dass auch der Zugriff durch den Sozialhilfeträger auf das Erbe des behinderten Familienmitglieds nach dessen Ableben im Wege der sozialrechtlichen Erbenhaftung verhindert wird. Das ererbte Vermögen fällt beim Tod des behinderten Kindes nicht in dessen Nachlass. Vielmehr geht es auf einen im Testament bestimmten Nacherben über. Der behinderte Vorerbe kann dabei zu Lebzeiten zwar nur bedingt über sein Erbe verfügen, dennoch kann er finanziellen Vorteil daraus ziehen.
ihr massgeschneidertes vorsorge- und nachfolgepkonzept
Mehr als bei jedem anderen Testament sind für das Behindertentestament die konkrete familiäre Situation, Zuwendungen an die Geschwister und die zu überlassenden Vermögenswerte maßgebend. Selbstverständlich sollen in die Gestaltung ihres persönlichen Behindertentestaments auch Ihre individuellen Absichten und Wünsche einfließen.
Ein Behindertentestament nach Schema X gibt es deshalb nicht. Jede Familiensituation mit einem Menschen mit Behinderung ist anders und bedarf damit einer individuellen Testamentsgestaltung.
Warten Sie nicht länger und treffen Sie frühzeitig Vorkehrungen, damit die Versorgung Ihres behinderten Familienangehörigen über Ihren Tod hinaus gewährleistet ist. Gemeinsam gestalten wir ein Behindertentestament, das individuell auf Ihre Situation zugeschnitten ist.