
landwirtschaftliche Übergabe
Die Übergabe landwirtschaftlicher Grundstücke bringt häufig besondere Herausforderungen mit sich - auch, wenn die Flächen verpachtet sind und der Hof nicht mehr aktiv bewirtschaftet wird. Steuerrechtlich gelten solche Flächen dennoch als landwirtschaftliches Betriebsvermögen.
Wegen dieser Einstufung ist eine sorgfältige Planung erforderlich. Die Aufteilung auf mehrere Nachfolger hat meist die Zerschlagung des Betriebs und damit die Aufdeckung stiller Reserven zur Folge, was eine erhebliche Steuerbelastung nach sich ziehen kann.
JETZT BERATEN LASSEN
Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin. Die Kanzlei für Erbrecht Kestler freut sich auf Sie!
Was ich gemeinsam mit Ihnen erreichen möchte:
- die geringst mögliche steuerliche Belastung
- bei der Übergabe zu vermeiden, dass der landwirtschaftliche Betrieb zerschlagen und stille Reserven aufgedeckt werden
- eine Aufteilung des Grundbesitzes, die den familiären Vorstellungen entspricht
- den Erhalt des Familienfriedens und die Vermeidung von Konflikten innerhalb der engsten Angehörigen
die Lösung
Die Übergabe von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen ist ein komplexer Vorgang, bei dem steuerrechtliche und zivilrechtliche Gesichtspunkte gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Ziel ist es, bei der Übertragung anfallende Schenkungssteuer zu minimieren und gleichzeitig die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden. Eine enge Koordination mit spezialisierten Steuerberatern stellt sicher, dass rechtliche und steuerliche Aspekte aufeinander abgestimmt sind.
Darüber hinaus gilt es selbstverständlich auch, die Ansprüche und Bedürfnisse von weichenden Geschwistern zu berücksichtigen. Im gemeinsamen Gespräch finden wir auch hierzu eine einvernehmliche Regelung.
Zur Steueroptimierung können Gestaltungen wie die Gründung einer Gesellschaft (z.B. GbR) sinnvoll sein. Ich prüfe für Sie, welche Struktur in Ihrer individuellen Situation die besten steuerlichen und familiären Vorteile bietet - und begleite Sie auch Wunsch auch bei der Umsetzung.

ihr massgeschneidertes vorsorge- und nachfolgepkonzept
Jede landwirtschaftliche Hofübergabe ist so individuell wie die Familie, die dahintersteht. Neben der Abstimmung steuerrechtlicher und zivilrechtlicher Aspekte stehen Ihre persönlichen Wünsche zur Aufteilung des Vermögens im Vordergrund.
Gemeinsam finden wir passende Lösungen, die sowohl rechtlich als auch familiär Bestand haben - beispielsweise durch die Gründung einer GbR unter den Kindern oder andere Gestaltungen, nicht zuletzt mit dem Ziel des Steuerersparnis.
Mein Ziel ist es, Ihre Landwirtschaft so zu übergeben, dass die nächste Generation nicht belastet wird - rechtssicher, steueroptimiert und im Einklang mit Ihren familiären Vorstellungen.