NACHFOLGEPLANUNG
Darüber hinaus scheitert der Laie oft an der juristischen Fachsprache. Die Frage, was sich im Detail hinter Begriffen wie Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Alleinerbe, Miterbe, Erbschein usw. verbirgt, stellt sich dem Verfasser eines Testaments oder Erbvertrags erst bei dessen Erstellung.
Wer seinen Nachlass an ganz bestimmte Personen vererben möchte, sollte sich juristische Hilfe holen. Denn nur mit einer sinnvollen und rechtswirksamen Nachfolgeplanung ist sichergestellt, dass das Vermögen nach dem Willen des Erblassers verteilt wird.
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Was ich gemeinsam mit Ihnen erreichen möchte:
- Nach Ihrem Ableben soll Ihr Hab und Gut tatsächlich dem von Ihnen ausgewählten Personenkreis zugutekommen
- die Belastung durch Erbschaftssteuer soll minimiert werden
- Ihre nächsten Angehörigen sollen weiterhin versorgt sein
- Streit innerhalb des engsten Familienkreises soll vermieden werden
- Sozialbehörden, Ex-Partner oder Gläubiger sollen nicht auf Ihr Vermögen zugreifen können
Nachfolgeplanung auf einen blick
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Stirb jedoch ein Partner und existiert kein Testament, sieht die gesetzliche Erbfolge wie folgt aus:
Variante a
Variante B
Das Ehepaar hat gemeinsame Kinder. In diesem Fall bilden die Kinder zusammen mit dem überlebenden Ehepartner eine Erbengemeinschaft. Dies kann allerdings bei minderjährigen Kindern zu Herausforderungen mit dem Betreuungsgericht führen. Die Konstellation, dass von Gesetzeswegen allein der überlebende Ehepartner erbt, ist kaum denkbar.
Selbstverständlich können Sie in Ihrem Testament neben der Einsetzung eines oder mehrerer Erben auch weitere Einzelheiten Ihres Letzten Willens regeln. So können Sie bestimmte Gegenstände aus Ihrem Nachlass durch ein Vermächtnis an andere Personen als den Erben zuwenden. Oder Sie bestimmen einen Testamentsvollstrecker, der das Erbe bis zu einem bestimmten Ereignis oder einem festgelegten Alter für den Erben verwaltet. Ein geschickt gestaltetes Testament kann ebenso dazu dienen, unliebsame Pflichtteilsansprüche zu reduzieren. Gerade bei der gegenseitigen Erbeinsetzung der Ehegatten ist es wichtig, im ersten Todesfall die Pflichtteilsansprüche der so enterbten Kinder zu berücksichtigen.
ihr massgeschneidertes vorsorge- und nachfolgepkonzept
Egal, für welche Testamentsform Sie sich entscheiden: nur mit einem klug durchdachten und rechtssicher formulierten Testament setzen Sie die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und regeln, wer am Ende Ihrer Lebensreise Ihr "Gepäck" erhalten soll.
Wir helfen Ihnen, Ihren konkreten Handlungsbedarf zu erkennen und Ihre Erbfolge rechtssicher und durchdacht zu gestalten. Hierfür betrachten wir Ihre konkrete Familien- und Lebenssituation und erarbeiten nach Ihrem Willen eine individuelle Lösung, die juristisch korrekt und doch verständlich ausgestaltet ist. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille beachtet und umgesetzt wird.