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Überschuldeter Nachlass

Die Freude über eine unerwartete Erbschaft schlägt in manchen Fällen in Verzweiflung um, wenn sich erst nach deren Annahme herausstellt, dass der Nachlass mit Krediten oder anderen Schulden behaftet ist

Beim Tod einer Person geht deren Vermögen bekanntlich als Ganzes auf den oder die Erben über. Der Erbe erhält nicht nur das tatsächlich vorhandene Vermögen, sondern erbt sozusagen auch die Schulden. Allerdings erhält der Erbe ohne Vorlage eines Erbnachweises keine Auskunft von Banken oder Behörden. Beantrag er also die Erfüllung des Erbscheins, hat er damit die Erbschaft bereits angenommen. 

Dieser Umstand führt immer wieder dazu, dass Erbschaften bereits im Vorfeld ausgeschlagen werden, aus Furcht, dass nach Begleichung möglicher Schulden des Erblassers nichts mehr übrigbleibt oder gar aus eigenem Vermögen noch Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden müssen.

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Was ich gemeinsam mit Ihnen erreichen möchte:

  • Schutz des eigenen Vermögens durch Beschränkung der Haftung auf den Nachlass
  • Transparenz über Rechte & Pflichten sowie mögliche Handlungen durch Gläubiger

Haftungsbeschränkungsmaßnahmen

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Um zu ermitteln, welche Vermögenswerte im Nachlass vorhanden sind, bleibt Ihnen nur wenig Zeit. Spätestens sechs Wochen nach der Unterrichtung über Ihr Erbrecht müssen Sie Ihre Ausschlagungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben haben, falls Sie die Erbschaft nicht annehmen möchten. Die Erklärung muss entweder von einem Notar beurkundet werden oder zu Protokoll des Nachlassgerichts erklärt werden. 

Ist die Frist verstrichen, haben Sie die Erbschaft ohne weiteres Zutun angenommen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, das eigene Vermögen durch eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass zu schützen.

Die Lösung

Erst mit der Annahme der Erbschaft sind Sie als Erbe tatsächlich den Ansprüchen der Nachlassgläubiger ausgesetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Erbschaft durch ausdrückliche Erklärung, konkludentes Handeln oder schlicht und einfach durch Verstreichen der sechswöchigen Ausschlagungsfrist angenommen haben.

Damit Sie auch nach Annahme zunächst einmal Zeit für eine Bestandsaufnahme haben, gewährt Ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit, in den ersten drei Monaten nach Annahme die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten zu verweigern.

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ihr massgeschneidertes vorsorge- und nachfolgepkonzept

Trotz Annahme der Erbschaft gibt es für den Erben etliche Möglichkeiten, nicht nur seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken, sondern auch die Schuldentilgung auf andere Personen zu übertragen. Hierbei sind jedoch die von der Gesetzgebung genau festgelegten Fristen einzuhalten und bestimmte Regularien zu beachten

Nur mit einem erfahrenen Rechtsbeistand sind diese meist kniffligen Problemstellungen lösbar. Nutzen Sie deshalb meine Erfahrung und schöpfen Sie alle rechtlichen Mittel aus, um als Erbe eine Haftung mit Ihrem Privatvermögen zu vermeiden