Vorsorgevollmacht - brauch ich die??

 

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wer kümmert sich um meine Pflege? Und wer hat das Recht, in meinem Namen einer medizinischen Behandlung zuzustimmen? In einer Vorsorgevollmacht können Sie genau das festlegen.  Wichtig dabei ist, eine Vorsorgevollmacht ist für jeden und in jedem Alter sinnvoll.

Jeder volljährige Bundesbürger sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen, denn Angehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt. Nur mit einer Vorsorgevollmacht kann die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers wirksam und dauerhaft vermieden werden.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gelten solange sie nicht widerrufen werden, müssen aber der aktuellen Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Anwendung entsprechen. Dies ist bei älteren Dokumenten nicht mehr der Fall.

Fachanwältin für Erbrecht Elke Kestler erklärt, wie Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nach aktueller Rechtslage gestalten und auch in Zukunft aktuell halten können.

 

Veranstaltungstermine

  • Dienstag, 03. März 2026: 19:00 - 20:30 Uhr
    MGH Waldmünchen, Marktplatz 8, 93449 Waldmünchen

Interessiert? Dann melden Sie sich an unter Tel.: 09972 / 3003690 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

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